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„Gemeinsam vorausgehen“

IHR STEUERBERATER & WIRTSCHAFTSPRÜFER IN KÖLN-LINDENTHAL

 
Auf dem Weg an die Spitze und weiter voran benötigt man Partner, auf die man sich jederzeit verlassen kann.
Wir gehen mit Ihnen gemeinsam voraus und unterstützen Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. 
 
DR. SCHORNSTEIN UND SAUERLAND PartGmbB
Steuerberater - Wirtschaftsprüfer
Köln-Lindenthal
 
Ihre Partner für eine kompetente und persönliche Beratung aus einer Hand.
 
 
 
 
 
GRUNDSTEUERREFORM 2022
Auch Sie sind verpflichtet!
 
 

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. 

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. 

Sofern Sie Eigentümer eines privat genutzten, betrieblichen, landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Grundstücks sind, besteht für Sie die gesetzliche Verpflichtung, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.

Die Abgabe der elektronischen Steuererklärungen hat – nach heutigem Stand – im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022 zu erfolgen. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten deshalb bereits jetzt vorgenommen werden.

Als erfahrene Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstützen wir Sie gerne und übernehmen den Prozess der Erstellung der Feststellungserklärungen und die Abwicklung mit den Finanzbehörden vollumfänglich für Sie.

Sie sind an der Übernahme der Tätigkeiten durch uns interessiert? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns per
E-Mail über

info@schornstein-sauerland.de

oder telefonisch über

+49 221 468690

UNSERE LEISTUNGEN

STEUERBERATUNG

Aufgrund unserer personellen und organisatorischen Struktur sind wir in der Lage, unsere Mandanten in allen Fragen individuell zu beraten, umfassend zu vertreten und bei wirtschaftlichen Entscheidungen zu unterstützen. Wir stehen Ihnen bei all Ihren steuerlichen Fragestellungen – ob klein oder groß – mit Rat und Tat zur Seite und kümmern uns um deren zeitnahe, erfolgreiche Lösung. Wir sind Ansprechpartner für Unternehmen jeder Größe und Rechtsform sowie für Privatpersonen und Vereine.

FINANZ- UND LOHNBUCHHALTUNG

Die Finanzbuchführung mit den daraus resultierenden Auswertungen ist unersetzliche Grundlage für die laufende Kontrolle und Steuerung Ihres Unternehmens. Durch den Einsatz von DATEV kann der Belegaustausch vollkommen digital erfolgen. Auch Lohnabrechnungen werden immer mehr auf digitale Prozesse umgestellt. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der auf dem neuesten Stand der Technik und Rechtsprechung ist. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Ferner begleiten wir Sie im Rahmen der Transaktionsberatung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen. Gerne stehen Ihnen auch mit weiteren Assurance-Leistungen – wie z.B. Compliance-Prüfungen – zur Verfügung.
 

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG & TREUHANDWESEN

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind wir in der Lage, Sie in allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen in Bezug auf ihr Unternehmen zu beraten. Sei es bei der Existenzgründungsberatung für Ihr Start-Ups oder bei der Optimierung und Digitalisierung der Prozesse Ihres bereits etablierten Unternehmens - wir unterstützen Sie mit qualifizierten Konzepten und helfen Ihnen bei der Umsetzung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Treuhänder bei der Verwaltung Ihres Vermögens zur Verfügung.

aktuelle nachrichten

14 März 2023
Steuerberatung

Mieterhöhungserklärung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen - Einzel-Aufstellung aller Kosten nicht notwendig

Eine Vermieterin hatte die Erhöhung der Miete mit dem Einbau einer neuen Zentralheizungsanlage sowie einer Wärmedämmung begründet. Sie händigte der Mieterin eine tabellarische Aufstellung der Maßnahmen und deren Gesamt- sowie Instandsetzungs-kosten aus. Die Klägerin lehnte die Zahlung der geforderten Mieterhöhung aus formellen Gründen ab.

Der Bundesgerichtshof hielt es jedoch für ausreichend, wenn Vermieter in der Erhöhungserklärung die Gesamtkosten einer Modernisierungsmaßnahme sowie die…

14 März 2023
Sonstiges

Wirksame Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers - Keine Haftung für Lohnsteuerschulden

Mit der Abberufung als Geschäftsführer ist die Geschäftsführertätigkeit beendet. Dies gilt unbeschadet des Zeitpunkts, in dem die Beendigung im Handelsregister eingetragen wird. Die Eintragung hat jedoch nur deklaratorische Wirkung, d. h. der Beginn und das Ende der gesellschaftsrechtlichen Organstellung - und damit auch die Entstehung und das Erlöschen der steuerrechtlichen Pflichtenstellung bei GmbH-Geschäftsführern - hängen allein vom Inhalt und der Wirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses ab. Der öffentliche Glaube des…

14 März 2023
Sonstiges

Ersatzzustellung durch Niederlegung bei Unmöglichkeit der Einlegung eines Steuerbescheids

Die Unmöglichkeit der Einlegung eines Steuerbescheids in den Briefkasten oder einer ähnlichen für den Postempfang eingerichteten Vorrichtung ist laut Finanzgericht Düsseldorf Wirksamkeitsvoraussetzung für dessen Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Post.

Wenn die Benachrichtigung über eine Niederlegung in den Briefkasten eingeworfen wird, bestehen daher ernstliche Zweifel an der Wirksamkeit der Ersatzzustellung. Denn ausweislich der vorliegenden Postzustellungsurkunde hat die…

Nachrichten-ARCHIV

DAS SOLLTEN SIE WISSEN

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Eine extra Software-Installation ist nicht nötig. Über Ihren Internet-Browser haben Sie jederzeit Zugriff auf alle gescannten Belege, aktuelle Daten und Auswertungen. Zum Scannen haben Sie keine Lust? Für eine geringe Gebühr können wir das für Sie erledigen. Wir stellen Ihnen Unternehmen online gerne einmal vor.

UNTERNEHMENSNACHFOLGE - PRIVATE VERMÖGENSNACHFOLGE

Die jetzige Generation ist die Generation der Erben. Wir alle haben diese Aussage schon gehört. Aber haben Sie sich diesbezüglich schon einmal tatsächlich Gedanken gemacht? Es mag dem ein oder anderen pietätslos erscheinen, über die Zeit „danach“ zu sprechen, aber nur wer sich frühzeitig Gedanken macht, kann unliebsame Folgen für den/die Partner/-in oder die Nachfolgegeneration vermeiden.

Jedes Jahr verschenken die deutschen Steuerzahler hunderte Millionen von Euro, da sie sich nicht oder nicht rechtzeitig um die private und/oder unternehmerische Nachfolgeplanung kümmern. Das muss nicht sein. Wir ermitteln Ihren Vermögensstatus und erarbeiten eine steuerlich optimale Nachfolgestrategie für Sie und Ihre Lieben. Ob kleines oder großes Vermögen wir finden einen Weg, um Ihr Vermögen auf die nächste Generation sicher zu übertragen, ohne größere steuerliche Reibungsverluste zu verursachen. Daneben beraten wir Sie auch gerne über die betriebswirtschaftlichen Aspekte einer Unternehmensnachfolge. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch mit uns. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

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