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Wiederauflebende Haftung von Anlegern in verlustbringende Schiffsfonds

Fehlende Aufklärung der Bank rettet Kommanditisten im Einzelfall: OLG Frankfurt - 19 U 143/18.
Trotz geringerer steuerlicher Attraktivität nach der Abschaffung des Steuerstundungsmodells durch die Einführung des § 15b EStG im Jahr 2005 investieren interessierte Anleger weiterhin langfristig in Schiffsbeteiligungen.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist im Interesse von Anlegern ohne fachliches Hintergrundwissen, die als besonders schutzwürdig zu erachten sind, zu begrüßen. Die Stärkung ihrer Rechtsposition durch Ersatz ihres Vertrauensschadens ist sachgerecht. Was hilft dem Anleger ein steuerlich ansetzbarer gewerblicher Verlust, wenn sein eingesetztes Kapital angegriffen wird? Dieser Nachteil kann durch keinen Steuervorteil kompensiert werden, auch wenn Prospekte oftmals Gegenteiliges suggerieren.